Moderne Gartenhäuser
Der Schrebergarten hat eine lange Tradition, zu ihm gehört ein kleines Gartenhaus. Dabei reicht die Spanne der Bauweisen vom größeren Schuppen bis zum bewohnbaren Gartenhaus aus Stein. Wer Letzteres plant, muss das Bundeskleingartengesetz beachten. Kleingärtner dürfen in ihrem Schrebergarten nicht alles bauen, was ihnen gefällt oder einfällt.
Die rechtlichen Grenzen für ein Gartenhaus
Der § 3 Bundeskleingartengesetz regelt die Grenzen im Absatz 2 i. Dieser erlaubt nur die Laube mit maximal 24 m² Grundfläche (inklusive des überdachten Freisitzes) und „in einfacher Ausführung“. Diese Laube darf ausdrücklich nicht dafür geeignet sein, dort dauerhaft zu wohnen. Es gibt aber aufgrund der verschiedenen baurechtlichen Vorschriften in den Ländern unter Umständen die Möglichkeit, ein Gartenhaus zum Wohnhaus umzuwidmen. Das muss stets vor Ort mit dem zuständigen Amt geklärt werden. Generell gilt die Einschränkung nach § 3 Bundeskleingartengesetz. Dennoch ist die Vielfalt der angebotenen Gartenhäuser groß, die 24 m² genügen zudem für einen kleinen Wohnraum plus Küchenecke und Mini-Bad sowie Schlafempore – nämlich im zweiten Stockwerk. Die Höhe begrenzt das Gesetz nicht. Es dürfen auch durchaus Wand- und Deckenisolierungen eingebaut werden, sodass es sich eigentlich im Gartenhaus wohnen ließe. Die Grenzen ergeben sich beim Wasser und Abwasser, oft auch beim elektrischen Strom, weil kein Versorger gesondert zu einem einzigen Gartenhaus die entsprechenden Leitungen legt. Verboten wäre das aber nicht, zudem gibt es pfiffige Lösungen für die Strom-, Wasser- und
Abwasserbedürfnisse. Die Grenzen dessen, was erlaubt ist und was nicht, sind daher fließend.
Dem Gesetzgeber geht es um zweierlei:
- Er möchte verhindern, dass Kleingärtner das Gartenhaus unbemerkt (und in einigen Ländern und Kommunen auch ausdrücklich unerlaubt) zum Wohndomizil ausbauen und damit Wohngebiete ohne behördliche Kontrolle schaffen. Zudem geht es – § 2 Bundeskleingartengesetz besagt das ausdrücklich – um den Umwelt- und Naturschutz. Kleingärten sollen der Umwelt dienen, nicht sie zusätzlich belasten.
Dem letztgenannten Punkt sollten Kleingärtner stets freiwillig Rechnung tragen. Ein Gartenhaus mit Regenrinne und Regenwassertonne ist also immer zu bevorzugen. Für Strom und Warmwasser können Solarpanels sorgen.
Aus welchen Materialien können Gartenhäuser bestehen?
Das Gartenhaus aus Holz ist der Favorit der meisten Kleingärtner, daneben gibt es Varianten aus Kunststoff, teilweise aus Metall und Glas sowie aus Stein. Das Holzgartenhaus ist praktisch, naturnah und bei richtiger Holzbehandlung auch langlebig. Die Kosten hierfür sind vergleichsweise niedrig, was zur Intention passt, eine kleine Unterbringungsmöglichkeit im Garten zu schaffen, in welcher man sich auch einmal zum Kaffee oder Grillen zusammensetzen kann – mehr aber nicht. Die Holzvarianten werden aus diesen Gründen am meisten gebaut und erfüllen den Wunsch nach absoluter Naturnähe am besten, wenn das Holz ohne jede Verwendung von Schadstoffen bearbeitet wird. Das kommt auch Allergikern zugute. Das naturbelassene Holz lebt und atmet, weil es auf die Außen- und Innentemperaturen sowie die Luftfeuchtigkeit reagiert und ausgleichend wirkt. Geeignete Lasuren, welche die Maserung nicht überdecken, unterstreichen die Natürlichkeit des Holzes auch optisch. Aus Holz gibt es moderne Blockbohlenhäuser, die als Fertigbausatz angeboten werden. Bis vor einigen Jahren galten noch ganze Stämme als en vogue, die Blockhäuser wirkten damit sehr rustikal-romantisch. Heute verwenden die meisten Baumeister Vierkanthölzer, auch mehrschichtig verleimte Einzellamellen kommen zum Einsatz. Mit aktuellen Fertigungstechniken ist das Gartenhaus perfekte abgedichtet und
sehr stabil. Trotz der unbestrittenen Vorteile des Holzes lassen sich auch Gartenhäuser aus Stein errichten. Der Aufwand ist höher, aber das kleine Häuschen hält garantiert jedem Wetter stand. Wer sich allerdings dafür entscheidet, muss wissen, dass eine gewaltige Logistik und hohe Material- und Errichtungskosten dahinterstecken. Das Pendant wäre ein Gartenhaus aus Kunststoff, das eher klein, dafür preiswert und sehr leicht zu errichten ist. Die Funktionalität steht hierbei absolut im Vordergrund. Das Kunststoff-Gartenhaus hat auch seine Vorzüge, es ist unter anderem wartungsfrei und kann abgewischt oder abgespritzt werden. Varianten aus Metall und Glas sind eher selten. Dafür entscheiden sich Menschen mit einem großen Faible für schickes Design, das sie auch im Schrebergarten verwirklichen möchten.
Gartenhaus-Typen
Abgesehen von den verschiedenen Grundrissen, Materialien und Dachformen gibt es auch hinsichtlich der Nutzung und Anmutung bestimmte Gartenhaus-Typen:
- Der Gartenpavillon ist ein fest verankertes, leichtes Bauwerk mit Steinanteilen, das sehr luftig gehalten ist. Der Grillpavillon dient namensgemäß zum Grillen, er muss offen sein. So ein Gartenhäuschen ist sehr klein. Das Gerätehaus ist ein größerer Schuppen, es besteht gelegentlich auch aus Metall. Die Gartenlaube ist das, was die meisten Schrebergärtner zuerst mit dem Gartenhaus assoziieren: der Unterschlupf, in welchem auch einmal Kaffee getrunken wird und den man sich recht gemütlich einrichtet. Das Saunahaus ist eine spezielle Form und wird nur zum Zweck des Saunierens errichtet. Ein zweites Gartenhaus darf dann nicht mehr gebaut werden.
Die Vielfalt ist bei einem Gartenhaus also nahezu grenzenlos. Schrebergärtner sollten den Zweck dieses kleinen Häuschens im Grünen vorab sehr gut bedenken.
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